AGB - APARTMENT BAMBERG | MITTENDRIN - Ferienwohnung mitten in Bamberg

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AGB

Geltung der AGB
 
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Ferienwohnungen zur Beherbergung sowie alle für den Gast erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen von MITTENDRIN APARTMENT | FERIENWOHNUNG BAMBERG, Christian Übelein . Die Leistungen von MITTENDRIN APARTMENT | FERIENWOHNUNG BAMBERG, Christian Übelein , erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
 
(2) Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Ferienwohnung sowie deren Nutzung zu anderen als Wohnzwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung von uns.
 
(3) Geschäftsbedingungen des Gastes finden nur Anwendung, wenn diese vorher vereinbart wurden. Abweichungen von diesen Bedingungen sind nur wirksam, wenn wir dies ausdrücklich schriftlich bestätigt hat.
 
§ 1 Begriffsbestimmungen
 
a) Der Begriff "MITTENDRIN APARTMENT | FERIENWOHNUNG BAMBERG, Christian Übelein ", "wir", "uns" oder "unser" bezieht sich auf MITTENDRIN APARTMENT | FERIENWOHNUNG BAMBERG, Christian Übelein .
 
b) Der Begriff " MITTENDRIN APARTMENT | FERIENWOHNUNG BAMBERG, Christian Übelein " bezieht sich auf unsere Webseite www.apartment-bamberg.com.
 
c) Der Begriff "Dienstleistungen" bezieht sich auf alle Dienstleistungen, die von MITTENDRIN APARTMENT | FERIENWOHNUNG BAMBERG, Christian Übelein , von Zeit zu Zeit erbracht werden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf den Empfang von Buchungsinformationen über unser Buchungs- und Zahlungssystem, die Verwaltung von Reservierungen und Zahlungen und die Beantwortung von Kundenanfragen über unser Reservierungssystem und die Verwaltung von Inhalten auf Kanälen Dritter über unseren Channel Manager.
 
d) Der Begriff "Kunde" bezieht sich entweder auf: a) die Person, die sich in ihrem eigenen Namen für ein Kundenkonto registriert; oder b) die Organisation, bei der sich die Person im Namen einer Organisation für ein Kundenkonto registriert.
 
e) Der Begriff "Kundenkonto" bezieht sich auf das Konto, das der Kunde auf https://www.apartment-bamberg.com/erstellt, um auf die Dienste zuzugreifen und diese zu nutzen.
 
f) Der Begriff "Immobilie" bezieht sich auf jede Form von Unterkunft, Gebäude, Hausboot, Wohnung, Zimmer, Wohnblocks, Häuser oder andere Wohnungen oder Mietflächen, die vom Kunden oder einem Kanal eines Dritten angezeigt und über die Dienste zur Vermietung angeboten werden.
 
g) Der Begriff "Inhalt" bedeutet Text, Grafiken, Bilder, Musik, Software, Audio, Video, Informationen oder jede andere Form von Daten.
 
h) Der Begriff "Kundeninhalte" bezieht sich auf Inhalte, die vom Kunden im Rahmen der Nutzung der Dienste bereitgestellt werden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf andere Informationen.
 
§ 2 Buchung/Buchungsbestätigung
 
Sämtliche Buchungsanfragen müssen über unsere Webseite www.apartment-bamberg.com, per E-Mail info@apartment-bamberg.com oder telefonisch an oder über die Portale getätigt werden.
 
Können wir Ihnen die Ferienwohnung in Ihrem gewünschten Zeitraum anbieten, werden wir Ihnen eine schriftlich Bestätigung sowie die Rechnung per E-Mail oder per Post zusenden. Mit dem Erhalt der Buchungsbestätigung, sowie nach erfolgter Anzahlung (siehe § 3 Zahlungsbedingungen) ist ihre Buchung rechtskräftig.
 
§ 3 Zahlungsbedingungen
 
Durch den Eingang der Zahlung, erhält Ihre Buchung seine Gültigkeit. Die Zahlung in Höhe von 100% des Mietvertrages ist innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der Buchungsunterlagen zur Zahlung fällig. Werden die Zahlungsfristen nicht eingehalten, so kann MITTENDRIN APARTMENT | FERIENWOHNUNG BAMBERG, Christian Übelein , vom Vertrag zurücktreten. Die Nichtzahlung gilt als Rücktritt und berechtigt zur Neuvermietung.
 
Nebenkosten für Wasser, PKW-Stellplatz, Abfall werden nicht erhoben.
 
§ 4 An- und Abreise
 
Am Anreisetag steht die Ferienwohnung ab 15:00 Uhr zur Verfügung. Die Informationen der Schlüsselübergabe bekommt der Gast, mind. 3 Tage vor der Anreise telefonisch oder per E-Mail. Schadensersatzansprüche können nicht geltend gemacht werden, wenn die Ferienwohnung ausnahmsweise nicht pünktlich um  15:00 Uhr bezogen werden kann.
 
Am Abreisetag ist die Wohnung bis 10:00 Uhr morgens zu verlassen. Falls sich der Gast eine späte Abreise wünscht, sollte dies vorher mit uns abgesprochen werden. Eine späte Abreise ohne Absprache wird mit 60 Euro in Rechnung gestellt.
 
Sollte der Gast am Anreisetag bis 24:00 Uhr nicht erscheinen, gilt der Vertrag nach einer Frist von 48 Stunden ohne Benachrichtigung an MITTENDRIN APARTMENT | FERIENWOHNUNG BAMBERG, Christian Übelein , als gekündigt. MITTENDRIN APARTMENT | FERIENWOHNUNG BAMBERG, Christian Übelein , oder unser Vertreter kann dann über die Immobilie frei verfügen. Eine Rückzahlung der Miete aufgrund verfrühter Abreise erfolgt grundsätzlich nicht.
 
Die Wohnung ist am Abreisetag besenrein zu hinterlassen. Das Geschirr, Gläser, usw. sind zu reinigen und einzuräumen, die Mülleimer müssen entleert und der Kühlschrank ausgeräumt sein. Falls die Wohnung nicht wie erwünscht hinterlassen wird, kann Ihnen dies in Rechnung gestellt werden.
 
§ 5 Ferienwohnungen
 
Die Ferienwohnung wird von uns in einem ordentlichen und sauberen Zustand mit vollständigem Inventar übergeben. Sollten Ihnen während Ihrem Aufenthalt Mangel auffallen, so ist der Gast dazu verpflichtet MITTENDRIN APARTMENT | FERIENWOHNUNG BAMBERG, Christian Übelein , unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Der Gast haftet für die von ihm verursachten Schäden am Mietobjekt, dem Inventar z.B. kaputtes Geschirr, Schäden am Fußboden oder am Mobiliar. Hierzu zählen auch die Kosten für verlorene Schlüssel.
 
Das Inventar ist schonend und pfleglich zu behandeln und nur für den Verbleib in den Ferienwohnungen vorgesehen. Das Verstellen von Einrichtungsgegenständen, insbesondere Betten, ist untersagt. Der Gast haftet auch für das Verschulden seiner Mitreisenden. Entstandene Schäden durch höhere Gewalt sind hiervon ausgeschlossen. Bei vertragswidrigem Gebrauch der Ferienwohnung, wie Untervermietung, Überbelegung, Störung des Hausfriedens etc. kann der Vertrag fristlos gekündigt werden und der Gast muss somit die Ferienwohnung verlassen. Der bereits gezahlte Mietzins bleibt dabei bei MITTENDRIN APARTMENT | FERIENWOHNUNG BAMBERG, Christian Übelein .
 
§ 6 Haustiere
 
Die Unterbringung von Haustieren jedweder Art ist in der Ferienwohnung nicht gestattet und nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Anbieters erlaubt. Für die Unterbringung von Tieren wird einen angemessenen Aufpreis von 30 Euro bis 100 Euro verlangt. Werden Tiere ohne vorherige Zustimmung des Anbieters untergebracht, kann dieser eine Reinigungspauschale in Höhe von bis zu 250 Euro in Rechnung stellen.
 
§ 7 Aufenthalt
 
Die Ferienwohnung darf nur von den in der Buchung aufgeführten Personen benutzt werden. Sollte die Wohnung von mehr Personen als vereinbart benutzt werden, ist für diese ein gesondertes Entgelt von 40 Euro zu zahlen. MITTENDRIN APARTMENT | FERIENWOHNUNG BAMBERG, Christian Übelein , hat zudem in diesem Fall das Recht den Vertrag fristlos zu kündigen.
 
Eine Untervermietung und Überlassung der Wohnung an Dritte ist nicht erlaubt. Der Gast erklärt sich den Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie der Hausordnung der Ferienwohnungen einverstanden. Die Einverständniserklärung erfolgt mit der Zahlung.
 
Bei Verstößen gegen die AGB´s oder die Hausordnung ist MITTENDRIN APARTMENT | FERIENWOHNUNG BAMBERG, Christian Übelein , dazu berechtigt, das Mietverhältnis sofort und fristlos zu kündigen. Ein Rechtsanspruch auf Rückzahlung des Mietzinses oder eine Entschädigung besteht nicht.
 
§ 8 Reiserücktritt
 
Bei einem Rücktritt ist der Gast verpflichtet, den vereinbarten Preis als Entschädigung zu zahlen. Eine Stornierung muss schriftlich erfolgen. Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach der Zeit bis zum Anreisetag und ergibt sich wie folgt:
 
Bis zu 30 Tage vor dem Anreisetag 100 % Rückerstattung des vereinbarten Preises.
Weniger als 30 Tage vor dem Anreisetag 0% Rückerstattung des vereinbarten Preises.
 
§ 9 Rücktritt durch den Vermieter
 
Im Falle einer Absage von unserer Seite, in Folge höherer Gewalt oder anderer unvorhersehbarer Umstände (wie z.B. bei Unfall oder Krankheit der Gastgeber) sowie andere nicht zu vertretende Umstände die eine Erfüllung unmöglich machen; beschränkt sich die Haftung auf die Rückerstattung der Kosten. Bei berechtigtem Rücktritt entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz - eine Haftung für Anreise- und Hotelkosten wird nicht übernommen.
 
Ein Rücktritt durch MITTENDRIN APARTMENT | FERIENWOHNUNG BAMBERG, Christian Übelein , kann nach Mietbeginn ohne Einhaltung einer Frist erfolgen.
 
§ 10 Haftung des Vermieters
 
MITTENDRIN APARTMENT | FERIENWOHNUNG BAMBERG, Christian Übelein , haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht für die ordentliche Bereitstellung des Mietobjekts. Eine Haftung für eventuelle Ausfälle bzw. Störungen in Wasser- oder Stromversorgung, sowie Ereignisse und Folgen durch höhere Gewalt sind hiermit ausgeschlossen.
 
§ 11 Gestattung zur Nutzung eines Internetzugangs mittels WLAN
 
MITTENDRIN APARTMENT | FERIENWOHNUNG BAMBERG, Christian Übelein , unterhält in seiner Ferienwohnung einen Internetzugang über WLAN. Er gestattet dem Gast für die Dauer seines Aufenthaltes im Ferienobjekt eine Mitbenutzung des WLAN-Zugangs zum Internet. Der Mieter hat nicht das Recht, Dritten die Nutzung des WLANs zu gestatten.
 
MITTENDRIN APARTMENT | FERIENWOHNUNG BAMBERG, Christian Übelein , gewährleistet nicht die tatsächliche Verfügbarkeit, Geeignetheit oder Zuverlässigkeit des Internetzuganges für irgendeinen Zweck. Er ist jederzeit berechtigt, für den Betrieb des WLANs ganz, teilweise oder zeitweise weitere Mitnutzer zuzulassen und den Zugang des Mieters ganz, teilweise oder zeitweise zu beschränken oder auszuschließen, wenn der Anschluss rechtsmissbräuchlich genutzt wird oder wurde, soweit MITTENDRIN APARTMENT | FERIENWOHNUNG BAMBERG, Christian Übelein , deswegen eine Inanspruchnahme fürchten muss und dieses nicht mit üblichen und zumutbaren Aufwand in angemessener Zeit verhindern kann. MITTENDRIN APARTMENT | FERIENWOHNUNG BAMBERG, Christian Übelein , behält sich insbesondere vor, nach billigem Ermessen und jederzeit den Zugang auf bestimmte Seiten oder Dienste über das WLAN zu sperren (z.B. gewaltverherrlichende, pornografische oder kostenpflichtige Seiten).
 
§ 11.1 Zugangsdaten
 
Die Nutzung des WLAN erfolgt mittels Zugangssicherung. Die Zugangsdaten (Login und Passwort) dürfen in keinem Fall an Dritte weitergegeben werden. Will der Gast Dritten den Zugang zum Internet über das WLAN gewähren, so ist dies von der vorherigen schriftlichen Zustimmung von uns und der mittels Unterschrift und vollständiger Identitätsangabe dokumentierter Akzeptanz der Regelungen dieser Nutzungsvereinbarung durch den Dritten zwingend abhängig. Der Gast verpflichtet sich, seine Zugangsdaten geheim zu halten. MITTENDRIN APARTMENT | FERIENWOHNUNG BAMBERG, Christian Übelein , hat jederzeit das Recht, Zugangscodes zu ändern.
 
§ 11.2 Gefahren der WLAN-Nutzung, Haftungsbeschränkung
 
Der Gast wird darauf hingewiesen, dass das WLAN nur den Zugang zum Internet ermöglicht, Virenschutz und Firewall stehen nicht zur Verfügung. Der unter Nutzung des WLANs hergestellte Datenverkehr erfolgt unverschlüsselt. Die Daten können daher möglicherweise von Dritten eingesehen werden. MITTENDRIN APARTMENT | FERIENWOHNUNG BAMBERG, Christian Übelein , weist ausdrücklich darauf hin, dass die Gefahr besteht, dass Schadsoftware (z.B. Viren, Trojaner, Würmer, etc.) bei der Nutzung des WLANs auf das Endgerät gelangen kann. Die Nutzung des WLANs erfolgt auf eigene Gefahr und auf eigenes Risiko des Gastes. Für Schäden an digitalen Medien des Mieters, die durch die Nutzung des Internetzuganges entstehen, übernehmen wir keine Haftung, es sei denn, die Schäden wurden von uns und/ oder seinen Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.
 
§ 12 Hausordnung, Allgemeine Rechte und Pflichten
 
1. Allgemeine Verhaltensregeln
• Bitte geht mit der Wohnung sowie dem Inventar und Mobiliar sorgsam um. Falls einmal etwas kaputtgehen sollte oder ihr etwas vermisst, gebt uns bitte sofort Bescheid, damit wir helfen können.
• Seid so nett und respektiert die Privatsphäre und Ruhe unserer Nachbarn und Hausmitbewohnern.
• Das Betreten oder Benutzen der nicht vermieteten Flächen ist untersagt. Dazu gehörten die angrenzenden privaten Gartenflächen, der Haupteingang und die Garagen.
• Das Parken ist nur auf den gekennzeichneten Parkplätzen erlaubt.
• Fahrräder sind an den gekennzeichneten Stellen abzustellen. Sie dürfen nicht mit in die Wohnung genommen werden.
 
2. An- und Abreise
• Anreise: ab 15:00 Uhr
• Abreise: bis spätestens 10:00 Uhr
• Wir bitten euch, die Wohnung am Abreisetag besenrein zu hinterlassen. Denkt bitte daran das Geschirr abzuspülen bzw. den Geschirrspüler auszuräumen und Möbel wieder an ihren ursprünglichen Platz zu stellen. Nehmt außerdem bitte alle mitgebrachten Lebensmittel wieder mit und kontrolliert dementsprechend auch den Kühlschrank.
 
3. Sauberkeit und Mülltrennung
• Mülltrennung: Bitte trennt Papier, Glas und Restmüll entsprechend der Vorgaben.
• Müllentsorgung: Rest- & Papiermülltonnen befinden sich am Parkplatz. Bitte entsorgt euren Müll dementsprechend. Altglas ist in den entsprechenden Containern zu entsorgen, die sich in 3min fußläufiger Entfernung erreichen lassen.
• Haltet die Räume möglichst sauber und ordentlich.
• Essensreste sind nicht in der Toilette zu entsorgen.
 
4. Nutzung von Küche und Geräten
• Die Küche steht euch selbstverständlich zur Verfügung. Bitte reinigt Geschirr, Töpfe und Utensilien nach Gebrauch.
• Seid vorsichtig und achtsam beim Umgang mit den Geräten.
 
5. Rauchen und Feuer
• In der Wohnung ist Rauchen nicht erlaubt. Ihr könnt jedoch gerne auf der Terrasse rauchen, wo wir einen Aschenbecher bereitstellen.
• Kerzen oder offenes Feuer bitten wir zu vermeiden, um die Sicherheit zu gewährleisten.
 
6. MITTENDRIN APARTMENT | FERIENWOHNUNG BAMBERG, Christian Übelein , hat ein jederzeitiges Zutrittsrecht zu der Ferienwohnung, insbesondere bei Gefahr im Verzug. Auf die schutzwürdigen Belange des Gastes ist bei der Ausübung des Zutrittsrechts angemessen Rücksicht zu nehmen. Wir werden den Gast über die Ausübung des Zutrittsrechts vorab informieren, es sei denn, dies ist ihm nach den Umständen des Einzelfalls nicht zumutbar oder unmöglich.
 
§ 13 Gerichtsstand
 
Für etwaige Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist das Amtsgerichts Bamberg zuständig.
 
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